Energieausweise

Gut informiert – sicher dokumentiert

Energieausweise vermerken die Energiekennwerte des Gebäudes und die entsprechende Energieeffizienzklasse. Bei einem Kauf oder Verkauf einer Immobilie legt er wichtige Informationen offen, die auch die Kaufentscheidung beeinflussen können.

Er bietet einen Überblick über den Endenergiebedarf, den Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust. Damit lassen sich mögliche Einsparpotentiale aufgreifen und Modernisierungsmaßnahmen besser priorisieren, um den Wert einer Immobilie deutlich zu steigern.

Verpflichtend sind Energieausweise für alle, die eine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchten. Bei Neubauten oder umfassenden Sanierungen wird er für eine energetische Gesamtbilanzierung nach GEG benötigt, z.B. bei KfW-Effizienzhäusern. Man unterscheidet (seit dem 01. Oktober 2018) unter anderem zwischen Energiebedarfsausweisen und Energieverbrauchsausweisen. Natürlich gibt es auch hier jeweils Ausnahmen oder Unterscheidungen zwischen Wohngebäuden, Eigentumswohnungen oder gemischt genutzten Gebäuden (Nichtwohngebäuden) – ebenso wie bei Gebäuden mit weniger als 50qm Nutzfläche, bei spezieller Nutzung oder auch bei Ferienhäusern.

Viele Privatpersonen wissen gar nicht, ob und wie sie verpflichtet sind, und dass die Gültigkeit von vorliegenden Energieausweisen abläuft, z. B.  nach 10 Jahren oder bei Änderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV). Bei fehlender oder falscher Dokumentation drohen im schlimmsten Fall Bußgelder von bis zu 15.000€ (EnEv 2014 in §27). Die Beratung, Erstellung und Dokumentation von Energieausweisen bzw. Bedarfsausweisen zählt zu unseren Kernkompetenzen. Die Kosten dafür sind vergleichsweise gering und können sogar gefördert werden – vor allem in Verbindung mit einer Beratung z.B. bei einem Sanierungsfahrplan.

Energieausweise, Beratung, Erstellung, Berechnung vom Energieverbrauch

Wussten Sie schon?

Jedes Wohngebäude (bis Baujahr 1965) benötigt seit dem 01. Juli 2008 einen Energieausweis. Dessen Gültigkeit lief im Juli 2018 ab, seitdem zählt der verpflichtende Bedarfsausweis.

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